Anzeige in 60 Sekunden

Strafanzeige Online in 60 Sekunden

Du hast ein Dickpick bekommen und willst Strafanzeige erstatten? Gut so! Über die Website https://dickstinction.com/ geht das ganz einfach und noch dazu sehr schnell: Gib einfach alle geforderten Daten in die Felder auf der Website ein, drucke das Dokument aus und schicke es an die Staatsanwaltschaft in Berlin (die Adresse erhältst Du ebenfalls auf der Website), die dank „Dickstinction“ schon Erfahrung mit dem Thema hat und sich dann um alles weitere kümmert!

Was ist überhaupt ein „Dickpic“?

Beim sog. „Dickpick“ handelt es sich um ein unaufgefordert zugesandtes Foto eines männlichen Geschlechtsteils, mutmaßlich das des Absenders. Die als „Dickpic“ bezeichneten Penisbilder werden üblicherweise im erigierten Zustand und aus exhibitionistischen Gründen aufgenommen und versandt. Besonders oft werden die Fotos über Dating- oder Social-Media-Plattformen wie Snapchat oder Instagram verschickt. 

Wie verbreitet ist dieses Phänomen?

Das Phänomen der Dickpics ist sehr verbreitet: 22% aller Männer haben schon mal ein Dickpic versendet und 46% aller Frauen haben schon einmal eines erhalten. Auch Mädchen und sehr junge Frauen sind häufig davon betroffen.

Was löst das Dickpic bei der Empfängerin aus?

Wer ein Dickpic bekommt, den befallen eine ganze Reihe unangenehmer Gefühle wie Wut, Empörung, aber auch Angst und sogar Scham, obwohl die Empfängerin ja keinerlei Schuld trifft, denn dieses Foto wurde ihr ohne ihr Einverständnis zugeschickt. 

Was sollten Frauen tun, wenn sie ein Dickpic bekommen habe?

  • einen kühlen Kopf bewahren
  • sich klar machen, dass es sich hier um eine Straftat handelt
  • WICHTIG: erst alle Beweise sichern, dann den Kontakt blockieren!
  • unbedingt Strafanzeige stellen und dann die Polizei und Staatsanwälte ihre Arbeit tun lassen. 

Warum ist das Versenden eines Dickpic eine Straftat?

Juristisch betrachtet, gilt das ungefragte Versenden eines Penisfotos laut Paragraf § 184 Absatz 1 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs als Verbreiten pornografischer Inhalte. Täter oder Täterinnen müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr rechnen, wer nachhaltig traumatisiert ist, kann auch Schmerzensgeld einfordern.

Warum solltest du ein Dickpic unbedingt zur Anzeige bringen?

Obwohl das ungefragte Versenden eines Dickpics nach deutschem Recht eine Straftat darstellt, erstatten die Betroffenen nur selten Anzeige und die Täter kommen ungestraft damit davon. Wir glauben, dass das konsequente Anzeigen von Dickpics ein Bewusstsein für das Problem schafft, abschreckend auf die Täter wirkt und damit also auch dazu beiträgt, zukünftige Taten zu verhindern. 

Wie sichert man die Beweise?

Screenshots machen, Chatverläufe speichern, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern speichern. Das wird alles der Polizei übergeben und hilft bei der Ermittlung.

Was sollte auf dem Screenshot zu sehen sein?

Auf den Screenshots sollte, neben dem Dickpic selbst, die Uhrzeit und Datum der Nachricht zu sehen sein, sowie Name, Telefonnummer oder Nutzername des*der Täter*in (je nach Plattform).

Wie erstellt man eine Strafanzeige? 

Man geht mit seinem Handy und den dort gesicherten Beweisen einfach zur nächsten Polizeiwache und schildert den Fall vor Ort.

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die Anzeige schriftlich bei der Polizei einzureichen. Man kann dabei sogar ganz anonym bleiben. Denn laut dem Legalitätsprinzip muss die Polizei ermitteln, wenn sie auf das Verbreiten pornographischer Inhalte hingewiesen wird – egal von wem und auf welchem Wege sie davon erfährt. Wer also aus Angst, Scham oder anderen Gründen nicht selbst zur Polizei gehen oder seinen Namen angeben möchte, kann den Sachverhalt auch anonym an die Polizei übermitteln oder eine Freundin oder einen Freund damit beauftragen. Die Beweise sollten allerdings vorgelegt werden, damit die Polizei auch etwas in der Hand hat.

Der dritte Weg führt über die Plattform https://dickstinction.com/. Wie das ganz schnell und einfach funktioniert, haben wir oben unter „Strafanzeige Online in 60 Sekunden“ schon erläutert. 

Was tun, wenn der Absender ein Fake-Profil nutzt?

Dass man den Täter nicht kennt oder er ein Fake-Profil nutzt, sollte niemanden davon abhalten, zur Polizei zu gehen. In diesem Fall sollte man trotzdem unbedingt Anzeige „gegen Unbekannt“ stellen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben technische Möglichkeiten, um entsprechende Spuren nachzuverfolgen, nach IP-Adressen zu forschen und festzustellen, woher die Fotos kommen.

Wo kann ich mich zu dem Thema weiter beraten lassen?

  • Für weitere Fragen wende dich an die HateAid-Beratung

Anruf unter:  030 / 252 088 38 (Mo 10 – 13 Uhr | Di 15 – 18 Uhr | Do 16 – 19 Uhr)

Digitales Kontaktformular: https://hateaid.org/kontakt/